webvote.de: Amtsrichter darf nicht länger arbeiten

Ein Amtsrichter aus Neuss muss mit 65 Jahren in Rente gehen, obwohl er gern noch zwei Jahre drangehängt hätte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Richters ab. Der Jurist hatte über die für ihn geltende Altersgrenze von 65 Jahren hinaus bis zum Ablauf des 67. Lebensjahres weiter beschäftigt ...



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Amtsrichter darf nicht länger arbeiten

 



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